1.) Allgemeines

1.) Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Mohik-Wertholz und ihren Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestanteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Verträge unter der Maßgabe geschlossen werden, dass für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware bei Mohik-Wertholz diese den Kunden von diesem Umstand zu informieren hat, jedoch in diesem Fall Mohik-Wertholz ohne weitere Haftungen vom Vertrag zurücktreten kann.

Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall rückabgewickelt. Der Kunde verzichtet aber auf sämtliche anderen Ansprüche aus dem Rücktritt vom Vertrag durch Mohik-Wertholz für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware.
Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus Verträgen mit Mohik-Wertholz ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma Mohik-Wertholz unzulässig.

2.) Vertragsabschluss

Die Anbote der Firma Mohik-Wertholz sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsanbot. Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Annahme und Auftragsbestätigung oder durch erfolgte Lieferung durch die Firma Mohik-Wertholz zustande.

3.) Preis

Die von der Firma Mohik-Wertholz benannten Preise sind Nettopreise, welchen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder Leistung hinzugerechnet wird. Falls bis zum Tag der Lieferung Änderung der Roh- und Betriebsstoffkosten sowie der tariflichen Löhne und Zuschläge und/oder Frachten eintreten, so bleibt eine neue Festsetzung der Preise im Rahmen der eingetretenen Kostensteigerung durch die Firma Mohik-Wertholz vorbehalten.
Allenfalls gewährte Rabatte sind nur gültig bei fristgerechter und vollständiger Bezahlung der Rechnung und werden sowohl bei Zahlungsverzug als auch bei Nicht- oder nicht rechtzeitiger Zahlung als auch bei Insolvenz des Kunden zur Gänze nachverrechnet.

4.) Lieferbedingungen/ Gefahrübergang

Lieferungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferzeit läuft erst von dem Zeitpunkt an dem der Auftrag klar gestellt und schriftlich bestätigt ist. Von der Firma Mohik-Wertholz nicht zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik und Aussperrung, Rohstoff- und Transportraummangel, Feuer- und Wasserschaden, wie alle Fälle höherer Gewalt entbinden die Firma Mohik-Wertholz von der Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten und behält sich die Firma Mohik-Wertholz vor, die Lieferung aufzuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde berechtigt ist den Auftrag oder Teile davon aufzuheben. Hiedurch begründete, verspätete oder von der Firma Mohik-Wertholz aufgehobene Lieferungen geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.

Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.
Gleiches gilt, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet, sodass der Annahmeverzug des Kunden der Übergabe gleichgesetzt wird. Durch den Annahmeverzug entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sollte stillschweigend oder mit Vereinbarung die Übergabe/Übernahme der Ware auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt werden und sich die Ware bis zu dem vereinbarten Übergabe/Übernahmezeitpunkt noch in der Spähre der Firma Mohik-Wertholz befinden (Lagerplatz, etc.) gilt als vereinbart, dass die Gefahr, somit die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung, der Beschädigung z. B. auch Diebstahl, auf den Käufer mit dem Zeitpunkt der Rechnungslegung durch die Firma Mohik-Wertholz übergeht und die Firma Mohik-Wertholz auch bei unsachgemäßer Lagerung (mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit) keine Haftung trifft.

5.) Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Firma Mohik-Wertholz sind unverzüglich netto fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Unabhängig von der Widmung der Zahlung des Kunden werden Zahlungen immer auf die älteste Schuld, Zinsen und Kosten verrechnet.

6.) Aufrechnungsverbot

Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden oder durch die Firma Mohik-Wertholz anerkannt wurden. Der Käufer ist auch nicht berechtigt wegen allfälliger Gewährleistungs- Schadenersatz oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurück zu halten oder mit der Kaufpreisforderung aufzurechnen.

7.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma Mohik-Wertholz. Der Kunde darf die erhaltene Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder vermischen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Käufer nicht in Verzug ist, nicht zahlungsunfähig ist bzw. soweit es dem Käufer nicht durch die Firma Mohik-Wertholz untersagt wird. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so tritt er hiemit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Firma Mohik-Wertholz aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Firma Mohik-Wertholz ab. Vom Dritterwerber an den Käufer geleistete Zahlungen gehen unmittelbar in das Eigentum der Firma Mohik-Wertholz über und sind umgehend an diese abzuführen. Wird die von der Firma Mohik-Wertholz gelieferte Ware durch Verarbeitung mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand bzw. seine Ersatzansprüche an die Firma Mohik-Wertholz ab.

Ergeben sich nach Kaufabschluss berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so kann die Firma Mohik-Wertholz im Rahmen des Auftragswertes ausreichende Sicherheiten oder die Herausgabe der in ihrem Eigentum und/oder Miteigentum stehenden Waren bis zur vollständigen Erfüllung der Forderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen das Vertragsverhältnis beendigen bzw. vom Vertrag unbegründet zurücktreten, steht es der Firma Mohik-Wertholz frei, entweder eine Konventionalstrafe in Höhe von 40% des Nettokaufpreises zu verlangen oder aber nach freier Wahl auf Zuhaltung des Vertrages bestehen.

Der Firma Mohik-Wertholz steht es aber auch frei über die oben genannte Konventionalstrafe hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Kunden bei unberechtigtem Vertragsrücktritt geltend zu machen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

8.) Gewährleistung und Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich bei Übergabe/ Übernahme zu überprüfen und gegebenenfalls allfällige Mängel zu rügen.
Insbesondere ist der Käufer bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verpflichtet unverzüglich die Holzfeuchtigkeit, die Maßgenauigkeit, die Übereinstimmung der übernommenen Ware mit der Bestellung, die gelieferte Menge und sämtliche Qualitätskriterien zu überprüfen und unverzüglich, längstens jedoch binnen 24 Stunden schriftlich für den Fall, dass der Kunde Mängel behauptet, bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an der Firmenadresse der Firma Mohik-Wertholz zu rügen.
Die Gefahr des Nachweises und somit die Beweislast für die rechtzeitige Übersendung bzw. Zustellung der schriftlichen Mängelrüge trägt der Käufer. Ebenso trifft den Kunden die Beweislast für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate ab Ablieferung der Ware. Die Beweislastumkehr bzw. Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist nicht anzuwenden.
Für den Fall des Vorliegens von Mängeln leistet die Firma Mohik-Wertholz nach freier Wahl zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
Keinesfalls haftet die Firma Mohik-Wertholz selbst bei Vorliegen von Mängeln für Aus- oder Einbau der vertragsgemäßen Ersatzsache sowie die damit in Zusammenhang stehenden Kosten des Auf-, Abbaus, Einbaus oder sonstiger anerlaufener Kosten.

9.) Haftung

Eine Anfechtung des Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über die Hälfte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Firma Mohik-Wertholz haftet darüber hinaus für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetztes nur soferne ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verarbeitungsvorschriften, technische Merkblätter, Richtlinien, Anwendungsvorschriften des Herstellers, Instruktionen des Herstellers und Lieferanten zur Verarbeitung sind vom Käufer einzuhalten. Bei Nichtbeachtung verliert der Käufer jegliche Gewährleistungs- Schadenersatz sowie sonstige Ansprüche.
Die Herstellervorschriften, Richtlinien und sonstigen oben angeführten Unterlagen gelten als dem Käufer zugestellt, wenn dieser nicht binnen 3 Tagen ab Erhalt der Ware das Fehlen derselben bei der Käuferin schriftlich rügt, wobei die Gefahr und somit die Beweislast für den Nachweis der rechtzeitigen Zustellung der Rüge der Käufer trägt.

10.) Verladevorgang

Bei Verladung der Ware durch die Verkäuferin auf Fahrzeuge des Käufers haftet die Verkäuferin nicht für die ordnungsgemäße Ladungssicherung, die Einhaltung der zulässigen Gewichtsbeschränkungen und die zulässigen Ladelängen. Sämtliche dieser Maßnahmen obliegen ausschließlich dem Kunden bzw. dem vom Kunden beauftragen Transporteur.

11.) Beladung

Für Be- und Entladungen, welche über das normale Zeitausmaß (ca. 15 min) hinausgehen wird eine Kranpauschale verrechnet.

12.) Anzuwendendes Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Mohik-Wertholz und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung und wird dieses ausgeschlossen.

13.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Firma Mohik-Wertholz.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Mohik-Wertholz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Kunden, welche ihren Firmensitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes haben, wird die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte und zwar jene des BG Deutschlandsberg und jene des LG für ZRS Graz vereinbart.

14.) Allgemeines

Falls einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, treten an die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung die gesetzlichen Regelungen.